ABGs
§1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlage
Diese AGBs gelten ausschließlich im unternehmerischen Geschäftsverkehr (B2B). Alle Leistungen der Auftragnehmerin werden auf Basis eines schriftlichen Angebots erbracht, das mit Unterzeichnung oder schriftlicher Bestätigung durch den/die Auftraggeber*in rechtskräftig wird. Das jeweilige Angebot sowie ein allfälliger Rahmenvertrag sind Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 20 % MwSt.), sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
§2 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Honorars fällig. Die Auftragnehmerin beginnt mit der Leistungserbringung nach Unterzeichnung des Angebots und nach Eingang der Anzahlung.
Der Restbetrag ist nach Fertigstellung und Abnahme der Leistungen fällig. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
Für Zusatzleistungen, Änderungswünsche oder unvorhergesehenen Mehraufwand gilt ein Stundensatz von EUR 100,– netto.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB (derzeit 9,2 % über dem Basiszinssatz). Zusätzlich können erforderliche Mahn- und Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht werden.
Kosten Dritter (z. B. Druck, Programmierung, Schriftlizenzen, Fotografie) sind nicht im Honorar enthalten und werden gesondert ausgewiesen oder direkt mit dem/der Auftraggeber*in abgerechnet.
§3 Korrekturen und Änderungswünsche
Im vereinbarten Honorar sind bis zu drei Feedback- bzw. Korrekturschleifen enthalten. Änderungen, die darüber hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen und werden nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz verrechnet.
Grundlegende Änderungen der konzeptionellen Ausrichtung nach Freigabe einer Konzeptphase gelten ebenfalls als zusätzlicher Leistungsumfang und werden gesondert angeboten.
§4 Abnahme
Nach Fertigstellung informiert die Auftragnehmerin den/die Auftraggeber*in über die Fertigstellung der Leistungen. Der/die Auftraggeber*in hat 14 Tage Zeit, die Leistungen zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich zu beanstanden.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine begründete Beanstandung, gelten die Leistungen als abgenommen. Subjektive Unzufriedenheit ohne konkrete Bezugnahme auf die vereinbarte Leistungsbeschreibung stellt keinen rechtlichen Mangel dar.
§5 Urheber- und Nutzungsrechte
Sämtliche im Rahmen eines Projekts erstellten Entwürfe, Designs und Konzepte sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht verbleibt stets bei der Auftragnehmerin.
Für finale Arbeitsergebnisse eines Brand Designs räumt die Auftragnehmerin dem/der Auftraggeber*in ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte für die vereinbarten Verwendungszwecke ein.
Für alle anderen Werbemittel und Gestaltungsleistungen werden die Nutzungsrechte nach den offiziellen Honorar- und Kalkulationsrichtlinien von designaustria kalkuliert und im jeweiligen Angebot ausgewiesen. Umfang, Dauer, Territorium und Verwendungszweck ergeben sich aus dem Angebot.
Die Nutzungsrechte werden in jedem Fall erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars übertragen. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben alle Nutzungsrechte bei der Auftragnehmerin.
Jede Änderung, Bearbeitung oder Nachahmung überlassener Werke ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin unzulässig. Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet, sofern dies nicht schriftlich vereinbart wurde.
Konzepte, Entwürfe und Ideen, die im Rahmen von Angebotspräsentationen oder Pitches vorgestellt werden, bleiben – auch wenn es zu keinem Vertragsabschluss kommt – Eigentum der Auftragnehmerin und dürfen ohne Vergütung nicht verwendet werden.
§6 Referenznutzung
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, abgeschlossene Projekte für eigene Referenzzwecke zu verwenden. Dies umfasst Portfolio, Website, Social Media, Präsentationen, Wettbewerbe und vergleichbare Veröffentlichungen.
Dabei dürfen Name und Marke des/der Auftraggeber*in genannt werden, sofern keine berechtigten schutzwürdigen Interessen ausdrücklich und schriftlich entgegenstehen. Die Auftragnehmerin ist gemäß § 20 UrhG zur Anbringung ihres Namens/Logos auf veröffentlichten Werken berechtigt sowie zur Abbildung der Arbeiten im Zuge von Eigenwerbung gemäß § 26 UrhG. Gewünschter Copyrightvermerk: another brand studio, Lisa Weixelbaum.
§7 Verantwortung für Inhalte
Der/die Auftraggeber*in ist verantwortlich für sämtliche Inhalte, Materialien und Informationen, die der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellt werden. Der/die Auftraggeber*in stellt sicher, dass er/sie über die erforderlichen Nutzungsrechte an diesen Materialien verfügt.
Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für Rechtsverletzungen, die aus bereitgestellten Inhalten resultieren. Der/die Auftraggeber*in verpflichtet sich, die Auftragnehmerin von Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten.
§8 Storno und Projektabbruch
Der/die Auftraggeber*in kann ein Projekt jederzeit frühzeitig beenden. Bereits erbrachte Leistungen sind vollständig zu vergüten.
Bei ungeplanter vorzeitiger Beendigung durch den/die Auftraggeber*in aus Gründen, die nicht von der Auftragnehmerin zu verantworten sind, ist zusätzlich ein Ausfallhonorar von 20 % des noch nicht erbrachten Auftragswerts zu bezahlen.
Stornierungen nach Vorlage der Erstpräsentation sind in jedem Fall mit einem Präsentationshonorar nach tatsächlichem Aufwand abzugelten.
§9 Haftungsbeschränkung
Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen mit größter Sorgfalt und Fachkenntnis. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch die Umsetzung von Branding oder sonstigen gestalterischen Leistungen kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg geschuldet oder garantiert wird.
Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den Wert des jeweiligen Projektauftrags begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen; bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet die Auftragnehmerin nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit (insbesondere marken-, wettbewerbs- oder verwaltungsrechtlich) der erstellten Entwürfe und Ausarbeitungen. Für Druck-, Ausführungs- oder sonstige Fehler, die der/die Auftraggeber*in nach erteilter Freigabe übersehen hat, übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung.
§10 Markenrecherche
Sofern im Angebot vorgesehen, kann die Auftragnehmerin eine suchmaschinenbasierte Markenrecherche durchführen. Diese stellt keine rechtliche Markenprüfung dar.
Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für die rechtliche Schutzfähigkeit oder Eintragungsfähigkeit einer Marke. Dem/der Auftraggeber*in wird empfohlen, eine rechtliche Markenprüfung durch spezialisierte Rechtsanwaltschaft oder Patentanwaltschaft durchführen zu lassen.
§11 Datenarchivierung
Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, Projektdateien dauerhaft zu archivieren. Eine Aufbewahrung erfolgt für 24 Monate nach Projektabschluss. Danach kann eine erneute Bereitstellung der Daten nicht garantiert werden.
§12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten des/der Auftraggeber*in ausschließlich zur Vertragserfüllung und gemäß den Bestimmungen der DSGVO sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG).
Soweit die Auftragnehmerin im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des/der Auftraggeber*in verarbeitet, wird ein gesonderter Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen. Dieser ist auf der Website der Auftragnehmerin abrufbar.
§13 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGBs sowie einzelner Verträge bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Gewünschter Copyrightvermerk: another brand studio, Lisa Weixelbaum.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand: Landesgericht Salzburg.